AG Pirmasens: Zurückverweisung an Verwaltungsbehörde wegen nicht gewährter Einsicht in Bedienungsanleitung
Das AG wies die Verwaltungsbehörde im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 62 OWiG an, der Verteidigung verschiedene Unterlagen zur Einsichtnahme zu überlassen. Dem Beschluss wurde nicht (vollständig) nachgekommen; das Verfahren schließlich an die Staatsanwaltschaft abgegeben. [...]