OLG Zweibrücken: Keine Einspruchsverwerfung ohne ordnungsgemäße Ladung des Verteidigers
Der Einspruch des zum Verhandlungstermin geladenen und nicht erschienenen Betroffenen wurde vom AG verworfen. Das Urteil wurde vom Rechtsbeschwerdegericht aufgehoben, da die Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG unzulässig sei, wenn der [...]