OLG Bamberg: Keine Einspruchsbeschränkung ohne ausdrückliche Ermächtigung des Betroffenen
Das OLG Bamberg hatte sich wieder mit der Möglichkeit einer Einspruchsbeschränkung durch einen Terminsvertreter in der Hauptverhandlung zu befassen. Eine (Teil-)Rücknahme des Einspruchs bedürfe einer ausdrücklichen Ermächtigung, die sich inhaltlich auf ein bestimmtes Rechtsmittel beziehen [...]