JENOPTIK Robot GmbH, Wikimedia Commons

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Dass auch das AG Saarlouis auf Antrag die gesamte Messreihe bei Geschwindigkeitsmessungen herausgibt – im Saarland also in Einklang mit dem AG Neunkirchen und dem AG Völklingen steht,  anders aber nach wie vor das AG Saarbrückenwurde vor Kurzem (dort zu TraffiStar S 350) schon erwähnt. Der heute vorgestellte Beschluss stellt eine ähnliche Entscheidung dar; er erging aber in einem Verfahren, dem eine Messung mittels Leivtec XV3 zugrunde liegt. Wichtig, um bei diesem Messgerät (ebenso wie bei ESO ES 3.0) dem Sachverständigen eine vollständige Überprüfung zu ermöglichen, sind außer der Messreihe auch die Statistikdatei und der Public Key. Konsequenterweise hat das AG dem Landesverwaltungsamt aufgegeben, alle genannten Daten herauszugeben (AG Saarlouis, Beschluss vom 20.02.2017 – 14 OWi 41/17).

In der Bußgeldsache

gegen

Verteidigerin: Rechtsanwältin Monika Zimmer-Gratz, Winkelstraße 24, 66359 Bous

wegen Antrag auf gerichtliche Entscheidung

hat das Amtsgericht – OWi-Sachen – Saarlouis durch den Richter am Amtsgericht … am 20.02.2017 beschlossen:

Dem Landesverwaltungsamt wird aufgegeben, der Verteidigerin die digitalen Falldaten der gesamten Messserie inklusive Rohmessdaten, die Statistik-Datei zur Messserie sowie den Public-Key des Messgerätes herauszugeben.

Vielen Dank an Frau Rechtsanwältin Monika Zimmer-Gratz, Bous, für die Zusen­dung die­ser Entscheidung.