Die Akteneinsichts-Entscheidung in dieser Woche kommt vom AG Vechta. Dieses verpflichtete die Bußgeldbehörde, dem Verteidiger die gesamte Messreihe, die Statistikdatei sowie den Public Key des verwendeten Messgeräts – das war hier offensichtlich eine Leivtec XV3-Anlage – auszuhändigen.

AG Vechta, Beschluss vom 24.11.2017 – 92 OWi – 850 Js 59714/17 (34/17)

In der Bußgeldsache

gegen

Verteidiger: …

wegen Verkehrsordnungswidrigkeit

wird auf den Antrag des Verteidigers die Bußgeldbehörde des Landkreises Vechta verpflichtet, ihm Einsicht in die gesamte Messreihe der dem Bußgeldbescheid zugrunde liegenden Messung, sowie in die Statistik Datei … _XXXXXX.TXT., sowie den über Speed­Check ausgelesenen Public Key aus der Messanlage zu gewähren.

Der Hauptverhandlungstermin vom 04.12.2017, 13.00 Uhr, wird aufgehoben.

Neuer Termin vom Amts wegen.

Vielen Dank an Herrn Dipl.-Ing. Roland Bladt für die Zusendung des Beschlusses.