Mit diesem Beschluss gewährt das AG Kaiserslautern dem Verteidiger eines Betroffenen weitgehende Einsicht in Messdaten und Messunterlagen. Dazu gehört außer der Messreihe – die erhält man in Kaiserslautern schon länger – auch die “Gerätebegleitkarte”, welche einige Messgerätebetreiber in Rheinland-Pfalz führen und die eine Auflistung von Defekten oder Reparaturen an einem Messgerät enthält. Damit setzt sich in Rheinland-Pfalz mehr und mehr die Ansicht durch, dass auch bei Lebensakten, Wartungsnachweise und ähnliche Unterlagen ein Einsichtsrecht besteht. Ähnlich haben das LG Trier, AG Saarburg, AG Wittlich sowie AG Mainz entschieden, teilweise unter Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung. Übrigens erging der Beschluss auf einen Antrag, nachdem das Verfahren bereits an das AG abgegeben und von diesem Termin zur Hauptverhandlung bestimmt war. Die Nichtstellung des Antrags im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde schadet also nicht zwangsläufig.

AG Kaiserslautern, Beschluss vom 02.05.2018 – 4 OWi 6070 Js 5437/18

In dem Bußgeldverfahren gegen …

Verteidiger: Rechtsanwalt Rainer Strauß, Völklinger Straße 1, 66346 Püttlingen

wegen Verkehrsordnungswidrigkeit

hat das Amtsgericht Kaiserslautern durch den Direktor des Amtsgerichts … am 02.05.2018 beschlossen:

Der zuständigen Bußgeldstelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz wird aufgegeben, dem Verteidiger oder einem von ihm bezeichneten Sachverständigen die unverschlüsselten Rohmessdaten der verfahrensgegenständlichen Messdatei zur Verfügung zu stellen; die Rohmessdaten im Eso Format, die gesamte Messreihe betreffend, ferner die Statistikdatei, den Public-key sowie die Gerätebegleitkarte

Gründe:

Die Betroffene ist auf die Möglichkeit der Überprüfung der Messdaten angewiesen, um mögliche Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Messung vorbringen zu können.

Vielen Dank an Herrn Rechtsanwalt Rainer Strauß, Püttlingen, für die Zusendung dieser Entscheidung.