BayObLG: Keine Beharrlichkeit durch Geschwindigkeitsverstoß vier Jahre nach Ahndung eines Rotlichtverstoßes
Der Betroffene beging am einen 21.03.2017 einen Geschwindigkeitsverstoß (23 km/h außerorts), weswegen eine Geldbuße von 140 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet wurden. Das Amtsgericht setzte durch Beschluss vom 12.02.2019 dieselben Rechtsfolgen fest. Eine am [...]