Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Jugendlicher oder Heranwachsender kommt zur eigentlichen Sanktion häufig hinzu, dass bei bestehender Fahrerlaubnis auf Probe die Probezeit verlängert wird und außerdem ein Aufbauseminar angeordnet werden muss. Dies kann nur durch Verhängung einer “punktefreien” Geldbuße oder Einstellung des Verfahrens vermieden werden, was gerade bei schwereren Ordnungswidrigkeiten (hier: Überschreitung außerorts um 47 km/h) häufig nicht in Frage kommt. Allerdings kann auch im Ordnungswidrigkeitenrecht ein Verfahren gegen Auflagen vorläufig eingestellt werden, solange die Auflage nicht in der Zahlung eines Geldbetrages besteht (§ 47 Abs. 3 OWiG). Hier kommen etwa Arbeitsauflagen in Betracht. Beim AG Landstuhl war man kreativ und hat zugleich die Abgabe des Führerscheins für einen Monat zur Auflage gemacht, um die Erziehungswirkung eines Fahrverbots beibehalten zu können.

AG Landstuhl, Beschluss vom 29.05.2020 – 1 OWi 4396 Js 280/20 jug

In dem Bußgeldverfahren gegen …

geboren am … in …, Staatsangehörigkeit: …, wohnhaft: …

Verteidiger: Rechtsanwältin Monika Zimmer-Gratz. Winkelstraße 24, 66359 Bous

wegen OWi StVO

hat das Amtsgericht Landstuhl durch den Direktor des Amtsgerichts … am 29.05.2020 beschlossen:

1. Das Verfahren wird gemäß § 47 JGG analog vorläufig eingestellt.
2. Dem Betroffenen wird auferlegt, seinen Führerschein für die Dauer von einem Monat (29.05.2020 – 28.06.2020) in amtliche Verfahrung beim Amtsgericht Landstuhl zu geben sowie bis spätestens Ende Juli 2020 20 gemeinnützige Arbeitsstunden in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Jugendgerichtshilfe abzuleisten.

Vielen Dank an Frau Rechtsanwältin Monika Zimmer-Gratz, Bous, für die Überlassung der Entscheidung.