Verschiedene Seiten haben diesen Fall schon vor einigen Wochen aufgegriffen, nun liegt mir das Urteil mit Begründung vor: Der (geschädigte) Jäger aus Mecklenburg-Vorpommern hatte im vergangenen Jahr ein Reh, das bei einem Unfall auf einer Landstraße getötet worden war, mit einem Seil an der Anhängerkupplung seines Pkw befestigt und bis zu einer Abzweigung über die Straße gezogen. Der Angeklagte hatte als Redakteur einen Artikel verfasst, in dem er den Geschädigten in der Überschrift und im Text als “Rabaukenjäger” bezeichnete. Der Artikel wurde in einer Zeitung veröffentlicht. Das AG Pasewalk (Urteil vom 20.05.2015, Az. 305 Cs 70/15, PDF-Download) ist nun der Auffassung, die Meinungsfreiheit des Angeklagten habe hinter den Persönlichkeitsschutz des Jägers zurückzutreten und hat den Angeklagten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.