AG Kaiserslautern zur versäumten Einspruchsfrist: Verschulden des Verteidigers ist Betroffenem nicht zuzurechnen
Die Betroffene beauftragte ihre Verteidigerin mit der Einlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid. Die Verteidigerin gab an, dies postalisch getan zu haben; zur Akte gelangte das Einspruchsschreiben indes nicht. Einen später gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung [...]