LG Saarbrücken zu Kettenauffahrunfall: Kein Anscheinsbeweis zulasten des Auffahrenden hinsichtlich Frontschaden seines Vordermanns

Von |2019-02-17T16:40:12+01:0018. Februar 2019|Zivilrecht|

Vor dem auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn befindlichen Klägerfahrzeug fuhren zwei weitere Fahrzeuge, welche sich nacheinander jeweils rechts überholten. Eines der Fahrzeuge wechselte unmittelbar nach dem Rechtsüberholen so auf die linke Spur, dass das [...]

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