Nach einigen neueren Entscheidungen (u. a. AG Gera, AG Jena, AG Senftenberg) zur Übermittlung der digitalen Messdateien von PoliScan Speed- und ES 3.0-Messgeräten an den Verteidiger hat nun auch das AG Neunkirchen die Bedeutung dieser Daten für eine effektive Verteidigung bestätigt: Die Verteidigerin hatte bei der Behörde die Herausgabe des digitalen ES 3.0-Falldatensatzes in unverschlüsselter Form beantragt. Diesen hat sie vor der Hauptverhandlung nicht mehr erhalten. Auf ihren Antrag hin wurde dann das Verfahren ausgesetzt. Völlig zu Recht weist das Gericht darauf hin, dass – gerade dann, wenn die Messung in einem standardisierten Verfahren erfolgt – für den Betroffenen die Rohdaten seiner Messung unverzichtbar sind, um Messfehler substantiiert behaupten zu können. Der Anspruch auf Herausgabe dieser Daten folge daher aus seinem Recht auf ein faires Verfahren. Folglich sei das Verfahren bis zum Erhalt der Rohdaten auszusetzen (AG Neunkirchen, Beschluss vom 30.12.2015, Az. 19 OWi 365/15).
Amtsgericht Neunkirchen
BeschlussIn der Bußgeldsache
gegenVerteidigerin:
Rechtsanwältin Monika Zimmer-Gratz, Winkelsgasse 24, 66359 Bouswegen Verkehrsordnungswidrigkeit
hat das Amtsgericht – OWI-Sachen – Neunkirchen durch den Richter am 30.12.2015 beschlossen:
Das Verfahren wird ausgesetzt, bis die Verteidigung die unverschlüsselten Rohmessdaten erhalten hat.
Gründe:
Die Verteidigerin hat die Herausgabe der Rohmessdaten der tatgegenständlichen Messung vom 18.06.2015 bei der zentralen Bußgeldbehörde beantragt, aber bislang nicht erhalten. Aufgrund des im vorliegenden Fall gegebenen standardisierten Messverfahrens, hat der Betroffene aus seinem Recht auf ein faires Verfahrens einen Anspruch auf eine effektive Verteidigung, wozu der Erhalt der Rohmessdaten unverzichtbar ist, da es dem Betroffenen obliegt, eventuelle Messfehler substantiiert vorzutragen.
Vielen Dank an Frau Rechtsanwältin Monika Zimmer-Gratz, Bous, für die Zusendung dieser Entscheidung.
[…] Hersteller Eso immer wieder vor Gericht die Herausgabe der Rohmessdaten verweigert (Zum Beispiel hier und hier). Der Zugriff für die Verteidigung sind aber für die Nachvollziehbarkeit des Beweises […]