OLG Karlsruhe: Verwerfung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde muss nicht begründet werden
In § 80 Abs. 3 Satz 5 OWiG ist bestimmt, dass die ablehnende Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde keiner Begründung bedarf. Auch das BVerfG geht [...]



