LG Stuttgart zur Beschwerde gegen Nichtverlegung der Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren
Das LG Stuttgart sah vorliegend die Beschwerde gegen die Ablehnung einer Terminsverlegung durch den Tatrichter als unzulässig gemäß § 305 Satz 1 StPO an, da gewichtige oder evidente Ermessensfehlers des Amtsgerichts nicht ersichtlich seien. Zu [...]