“Hinterwäldlerischer Taugenichts”, oder: das “perspektivlose Leben” – 20 % Schmerzensgelderhöhung?
pixabay.com Außer einem vorwerfbar zögerlichen Regulierungsverhalten kann auch anderes Verhalten des Schädigers bzw. Haftpflichtversicherers, das vom Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muss, zu einer Erhöhung des Schmerzensgelds führen: Das OLG München hatte über [...]