Das Problem, dass bei vielen Geschwindigkeitsmessungen keine Rohmessdaten zur Nachrechnung vorliegen, betrifft womöglich nicht nur Lasermessgeräte. Hier hat das AG Suhl ein Gutachten zu der Problematik bei dem Messgerät TraffiStar S 330 in Auftrag gegeben. Nach meiner Kenntnis werden die Daten (Spannungswerte der Induktionsschleifen) derzeit nicht bzw. nur im Rahmen von Testmessungen bei Eichungen gespeichert.

AG Suhl, Beschluss vom 16.08.2019 – 2 OWi 310 Js 22187/18

In dem Bußgeldverfahren gegen …

geboren am … in …, wohnhaft: …

Verteidiger:

Rechtsanwältin Monika Zimmer-Gratz, Winkelstraße 24, 66359 Bous

wegen Verkehrsordnungswidrigkeit

hat das Amtsgericht Suhl durch
Richter am Amtsgericht …
am 16.08.2019
beschlossen:

Zur Frage der Ordnungsgemäßheit der Geschwindigkeitsmessungen vom 02.05.2018 sowie 15.05.2018 wird die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet. Hierbei soll das Gutachten insbesondere Stellung nehmen zur Frage der fotologischen Positionen des Fahrzeuges bei der jeweiligen Geschwindigkeitsmessung.

Ebenso soll das Gutachten Stellung nehmen zur Frage der Speicherung von “Rohmessdaten” bzw. soweit keine Speicherung erfolgt, die sich hieraus ergebenden technischen Möglichkeiten der Nachvollziehbarkeit der Geschwindigkeitsmessung bzw. der Plausibilität der festgestellten Geschwindigkeiten.

Welche technischen Möglichkeiten der nachträglichen Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung gibt es?

Mit der Erstellung des Gutachtens wird als Sachverständiger Herr Dipl.-Ing. … betraut.

Vielen Dank an Frau Rechtsanwältin Monika Zimmer-Gratz, Bous, für die Zusendung der Entscheidung.