Bereits vor einigen Wochen wurde bekannt, dass bei zahlreichen LEIVTEC XV3-Messgeräten das Kabel zwischen Rechner- und Bedieneinheit zu lange ist bzw. länger als in der Bauartzulassung vorgesehen. Mittlerweile liegt mir ein Rundschreiben des saarländischen Ministeriums für Inneres und Sport vor, in dem auf das Problem hingewiesen wird, denn dieses Messgerät wird auch von einigen saarländischen Kommunen verwendet. Betroffen sind demnach allerdings Geräte aus dem gesamten Bundesgebiet. Das Ministerium weist die saarländischen Behörden deutlich darauf hin, dass auf Grund der Abweichung kein standardisiertes Messverfahren mehr vorliegt. Die Kabel müssten daher ausgetauscht werden, außerdem seien Bußgeldverfahren, denen eine Messung mit diesem Gerät und einem zu langen Kabel zugrunde liegt, einzustellen. Die Kabel der durch den Zentralen Verkehrspolizeilichen Dienst verwendeten drei Messgeräte wurden übrigens bereits am 22.06.2015 gekürzt. Ob und wann die Kabel der kommunalen Geräte ausgetauscht worden sind, ist noch nicht bekannt.

Die Landesbußgeldbehörde hat darauf hingewiesen, dass es Probleme mit den Geräten XV3 der Firma LEIVTEC wg. der Länge der Kabel zwischen Rechner- und Bedieneinheit gibt. Dies führt dazu, dass keine PTB-Zulassung für die Geräte vorliegt und es sich somit nicht um standardisierte Messverfahren handelt. Das Problem besteht bundesweit bei allen Geräten LEIVTEC XV3.

Die betroffenen Geräte werden im Saarland sowohl von der Polizei als auch in der kommunalen Verkehrsüberwachung eingesetzt. Die Geräte der Polizei wurden inzwischen mit Kabeln in der richtigen Länge ausgestattet.

In Absprache mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr weise ich auf Folgendes hin:

Sämtliche im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung eingesetzten Geräte des Typs LEIVTEC XV3 sind – soweit noch nicht geschehen – hinsichtlich der Kabellänge zwischen Rechner und Bedieneinheit zu überprüfen. Kabel, die eine Länge von mehr als 3m ausweisen, dürfen nicht mehr benutzt werden, sondern sind an die Firma LEIVTEC zur Umrüstung zu senden, die eine entsprechende Kabelverkürzung vornimmt oder Austauschkabel bereithält.

Ich bitte Sie, sich umgehend mit der Landesbußgeldbehörde wegen der weiteren Verfahrensweise in Verbindung zu setzen. Verfahren, die mit LEIVTEC XV3-Geräten und einer Kabellänge von mehr als 3m ermittelt wurden, werden wegen Verstoßes gegen die Bauartzulassung eingestellt. Behörden, die das Gerät LEIVTEC XV3 nutzen müssen der Landesbußgeldbehörde den Zeitpunkt der Umrüstung mitteilen bzw. den Zeitpunkt, bis zu dem überlange Kabel benutzt wurden, um Verfahrenssicherheit zu gewährleisten.

Ich bitte um Beachtung.