Das AG hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Geschwindigkeitsmessung mittels PoliScan Speed (Version 1.5.5, TUFF-Viewer 3.45.1) überprüfen zu lassen. In einem weiteren Hauptverhandlungstermin hat es die Betroffene verurteilt. Diese beantragte die Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Begründung, dass kein standardisiertes Messverfahren vorliege. Es sei eine Messfehlerquote im Prozentbereich möglich. Damit hatte sie, ohne dass dies groß überraschen würde, keinen Erfolg beim OLG Köln (Beschluss vom 11.09.2015, Az. III-1 RBs 172/15). Mangels konkret vorgebrachter Anhaltspunkte für eine Fehlmessung sei das Gutachten bereits nicht erforderlich gewesen. Auch in einem weiteren, nun veröffentlichten Fall wurde der Zulassungsantrag verworfen (Beschluss vom 26.03.2015, Az. III-1 RBs 87/15). Denn: Standardisiert ist standardisiert…