Im Beschluss vom 04.12.2014, durch den eine Entscheidung des AG Friedberg vom 15.08.2014 aufgehoben wurde, nimmt das OLG Frankfurt Stellung zu aktuellen Problemen beim Messsystem PoliScan Speed (Az. 2 Ss-OWi 1041/14). Aufgehoben wurde nicht das Urteil vom 11.08.2014 (AG Friedberg zur Verwertbarkeit von PoliScan Speed-Messungen), vermutlich liegt der Entscheidung des AG aber ein ähnlicher Sachverhalt zu Grunde: Messungen mit der Software-Version 1.5.5, die bestimmte zusätzliche Messdaten – im Gegensatz zur neueren Software – nicht enthalten. Das OLG geht in dem 12-seitigen Beschluss auf mehrere Fragen ein: Das standardisierte Messverfahren allgemein und der Prüfungsumfang der Gerichte, die prozessuale Rolle der PTB und wann ein Sachverständigengutachten geeignet ist, Zweifel an der PTB-Zulassung aufkommen zu lassen und schließlich zum Messgerät PoliScan Speed und der Auswertesoftware TUFF-Viewer selbst.
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