AG St. Ingbert: Befangenheit, wenn Betroffener Nachbar des Richters ist
Im Saarland heißt es nicht umsonst, dass "jeder einen kennt, der einen kennt". Der zuständige Richter in dieser Bußgeldsache zeigte gemäß § 30 StPO an: "Bei dem Betroffenen handelt es sich um meinen mittelbaren Nachbarn, [...]