AG Landstuhl: Keine Pauschale für Versendung des Ausdrucks einer elektronischen Akte ohne Rechtsverordnung

Von |2020-02-09T17:01:14+01:0014. Februar 2020|Straf- und OWi-Recht|

Ein Beschluss des AG Trier, wonach die Zentrale Bußgeldstelle für Rheinland-Pfalz bei Gewährung von Akteneinsicht durch Versendung eines Ausdrucks der elektronisch geführten Akte keine Aktenversendungspauschale erhoben werden darf, wenn es an der notwendigen Rechtsverordnung nach [...]

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