OLG München zur Darlegungs- und Beweislast bei deliktischer Haftung des Herstellers wegen Abschalteinrichtungen bzw. Thermofenstern

Von |2019-10-27T17:46:07+01:0028. Oktober 2019|Zivilrecht|

Der Kläger nahm BMW als Hersteller seines Pkw Typ 420d in Anspruch, da er durch den Einsatz einer Abschaltvorrichtung bzw. eines sog. Thermofensters im Dieselmotor seines Fahrzeugs sittenwidrig geschädigt worden sei. Das OLG München sieht [...]

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