AG Würzburg: Fahrverbot bei drei länger zurückliegenden Voreintragungen nicht zwingend

Von |2019-03-03T14:17:30+01:0007. März 2019|Straf- und OWi-Recht|

Die Verwaltungsbehörde verhängte gegen die Betroffene wegen einer im Oktober 2017 begangenen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 36 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße von 240 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Zu diesem Zeitpunkt lagen [...]

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