AG Ludwigshafen: Corona-Erkrankung des Richters hindert Verjährungseintritt nicht – ggf. aber keine Auslagentragung
Hier fiel der zuständige Richter wegen einer Corona-Erkrankung und beide Geschäftsstellenmitabeiterinnen wegen Quarantäne aus, so dass die Wiedervorlage der Sache bis nach dem Verjährungseintritt verzögert wurde. Deshalb stellte das AG gemäß § 46 Abs. 1 [...]