Die Pressestelle der Berliner Strafgerichte hat mittlerweile das Urteil in dem deutschlandweit beachteten, sog. Kudammraser-Fall herausgegeben. Zwei Angeklagte sind mit ca. 160 km/h durch die Innenstadt von Berlin gefahren; eines der Fahrzeuge ist dann beim Überfahren einer roten Ampel in ein querendes Fahrzeug gerast, dessen Fahrer getötet wurde. Das LG Berlin hat beide Angeklagte u. a. wegen Mordes – auf Grund der Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels, nicht aber aus niedrigen Beweggründen – verurteilt. Das Vorliegen des Tötungsvorsatzes, so das LG, beruhe auf einer Einzelfallprüfung und könne nicht im Hinblick auf ähnliche Fälle mit hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen in geschlossenen Ortschaften verallgemeinert werden. Insbesondere bei Geschwindigkeiten von nicht mehr als 100 km/h und ohne das Überfahren roter Ampeln hätte für das Gericht ein anderes Ergebnis nahegelegen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (LG Berlin, Urteil vom 27.02.2017 – 535 Ks 8/16, Volltext).