LG Nürnberg-Fürth zum Haftungsrecht: Der aufgewirbelte Stein als unabwendbares Ereignis
pixabay.com Auszugehen ist von folgendem Sachverhalt: Die Klägerin ist mit ihrem Pkw im Baustellenbereich hinter dem Lkw der Beklagten gefahren. Im befahrenen Bereich war allerdings nicht mit auf der Fahrbahn liegenden Steinen zu [...]