KG: Benutzung des Handys durch Halten vor Kühlung, um Telefonat zu ermöglichen
Der Betroffene, dem eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1a StVO vorgeworfen wurde, ließ sich dahingehend ein, er habe das heiß gelaufene Telefon vor die Kühlung halten müssen, um ein laufendes Telefonat über die Freisprechanlage [...]