AG Köln zur Blutentnahme im OWi-Verfahren: Zuständig ist das AG am Sitz der Verwaltungsbehörde
Hendrike, Wikimedia Commons Nach dieser Entscheidung des AG Köln ist fraglich, ob der zuvor hier vorgestellte Beschluss des LG Köln zum zuständigen Amtsgericht für die Entscheidung über Blutentnahmen im Bußgeldverfahren den Zuständigkeitsstreit der [...]