BayVGH zur Gutachtenanordnung: “Wegen verschiedener Erkrankungen berechtigte Zweifel” der Hausärztin genügen nicht

Von |2018-11-05T10:26:08+01:0007. November 2018|Öffentliches Recht|

Die behandelnde Ärztin des Antragstellers teilte der Fahrerlaubnisbehörde mit, dass auf Grund verschiedener Erkrankungen „berechtigter Zweifel an der Fahrtauglichkeit des Patienten“ bestehe und sie daher um Überprüfung bitte. Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs genügt diese [...]

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