LG Osnabrück zum Anscheinsbeweis bei Vorfahrtsverletzung: Sichtbarkeit des Vorfahrtsberechtigten muss nicht bewiesen sein

Von |2018-10-28T19:30:41+01:0029. Oktober 2018|Zivilrecht|

Der Führer des Beklagtenfahrzeugs war dabei, auf eine bevorrechtigte Straße einzubiegen. Im Einmündungsbereich stieß er mit dem die bevorrechtigte Straße befahrenden Motorrad des Klägers zusammen, welches zuvor eine Rechtskurve passierte. Der Beklagte behauptet, das Motorrad [...]

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