AG Kassel: Kein Einspruch gegen Bußgeldbescheid mittels E-Mail
Eigentlich ein “alter Hut”: Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid genügt nicht der vorgeschriebenen Form (§ 67 Abs. 1 OWiG), wenn er in einer einfachen E-Mail gegenüber der Verwaltungsbehörde [...]






