OLG Bamberg: Abstandsunterschreitung auf Strecke von 350 m spricht nicht zwingend für Vorsatz
Der Betroffene wurde vom AG wegen vorsätzlicher Nichteinhaltung des Mindestabstands verurteilt. Festgestellt wurde, dass bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h über die Messstrecke von 350 Metern sein Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug 22 Meter betrug, also [...]