OLG Brandenburg: Kein Nachholen von Beschlussgründen, wenn Voraussetzungen für das Absehen von der Begründung gefehlt haben
Vorliegend stellte das Amtsgericht den Beteiligten einen Beschluss (§ 72 OWiG) ohne Gründe zu. Ein Verzicht auf eine Begründung gemäß § 72 Abs. 6 Satz 1 OWiG lag seitens der Verteidigung, nicht aber der Staatsanwaltschaft [...]