OLG Oldenburg zur Geltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen nach Verlassen einer Straße und Wiederauffahren
Hierzu sei bereits geklärt, dass die durch ein Verkehrszeichen begründete Anordnung für den Verkehrsteilnehmer, der sie kennt, auch dann gelte, wenn er in den Wirkungsbereich von einer Stelle einfahre, von der es nicht wahrgenommen werden [...]