VerfGH Saar zum Halterkostenbescheid: Individueller Vortrag auch bei Massenverfahren zu beachten, Textbausteine allein reichen nicht

Von |2019-09-15T15:08:10+02:0016. September 2019|Öffentliches Recht, Straf- und OWi-Recht|

Mit dem vom Beschwerdeführer gehaltenen Kfz wurde ein Parkverstoß begangen. Auf Grund einer Übermittlungssperre für die Halterdaten (§§ 41 StVG, 43 FeV) - der Beschwerdeführer ist Kriminalpolizeibeamter - konnte er erst knapp zwei Monate später [...]

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