VerfGH Saar zum Halterkostenbescheid: Individueller Vortrag auch bei Massenverfahren zu beachten, Textbausteine allein reichen nicht
Mit dem vom Beschwerdeführer gehaltenen Kfz wurde ein Parkverstoß begangen. Auf Grund einer Übermittlungssperre für die Halterdaten (§§ 41 StVG, 43 FeV) - der Beschwerdeführer ist Kriminalpolizeibeamter - konnte er erst knapp zwei Monate später [...]