AG Frankfurt am Main: Keine Aktenversendungspauschale bei Anforderung elektronisch geführter Akte in elektronischer Form

Von |2020-09-27T17:10:40+02:0028. September 2020|Straf- und OWi-Recht|

Der Verteidiger beantragte bei der Verwaltungsbehörde, welche ihre Bußgeldakten in elektronischer Form führt (§ 110a OWiG), Akteneinsicht durch Übersendung der Akte mit dem Zusatz "gerne auch per BEA-Mail". Nach dem AG Frankfurt ist die Aktenversendungspauschale [...]

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