Das Amtsgericht Jülich hat in seinem Urteil vom 08.12.2017 entschieden, dass bei der Zulassung des Geschwindigkeitsmessgerätes LEIVTEC XV3 durch die PTB eine Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit dieses Geräts nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und aus diesem Grund derartige Geschwindigkeitsmessungen für unverwertbar gehalten. Nun liegen zwei aktuelle technische Stellungnahmen zu der Problematik vor und können hier heruntergeladen werden.

1. Stellungnahme der Firma LEIVTEC vom 23.01.2018 zu dem Urteil des Amtsgerichts Jülich vom 08.12.2017

2. Erklärung vom 29.01.2018 zu den Stellungnahmen der PTB und der Firma LEIVTEC (Autor: Dipl.-Ing. Roland Bladt)