AG St. Ingbert zu Anträgen auf gerichtliche Entscheidung und dem standardisierten Messverfahren

Von |2020-11-08T09:36:04+01:0010. November 2020|Straf- und OWi-Recht|

Das AG St. Ingbert teilt hier mit, welche Unterlagen es zur Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung als ausreichend erachtet: Messfoto mit digitalen Daten und ggf. Passwort, Statistikdatei, Messprotokoll, Eichschein, bei mobilen Messungen Schulungsbescheinigung und, soweit vorhanden, eine [...]

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