OLG Brandenburg bleibt dabei: Geschwindigkeit “Montag bis Freitag” gilt auch am Feiertag
In diesem Beschluss bleibt das OLG Brandenburg bei seiner Ansicht, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen (Zeichen 274) mit dem Zusatzzeichen "Mo - Fr, 7 - 16.00 h" auch an gesetzlichen Feiertagen - hier Karfreitag - gelten. OLG Brandenburg, [...]