VG Cottbus: Kein Rückgriff auf allgemeines Gewerberecht zur Widerruf einer Fahrschulerlaubnis

Von |2018-07-03T17:25:29+02:0004. Juli 2018|Öffentliches Recht|

Dem antragstellenden Inhaber einer Fahrschule wurde die Ausübung seines Gewerbes gemäß § 35 Abs. 1 GewO mit sofortiger Wirkung untersagt. Das VG Cottbus stellte die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs wieder her: Die Untersagungsnorm des § [...]