OLG Oldenburg: Uneinsichtigkeit führt in der Regel bei Fahrlässigkeitsdelikt nicht zu höherer Geldbuße

Von |2019-01-13T09:47:15+01:0015. Januar 2019|Straf- und OWi-Recht|

Die Betroffene wurde wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 120 € verurteilt. Die Erhöhung gegenüber der Regelgeldbuße von 85 € begründete das Amtsgericht damit, dass sich die Betroffene "völlig uneinsichtig gezeigt und darauf [...]

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