Keine Verjährungsunterbrechung bei Terminsbestimmung durch Geschäftsstelle

Von |2015-04-17T08:08:54+02:0017. April 2015|Straf- und OWi-Recht|

Quelle: pixabay.com Die Anberaumung eines Hauptverhandlungstermins muss durch den Vorsitzenden (hier: Bußgeldrichter) erfolgen. Der Richter kann die Terminsbestimmung nicht an die Geschäftsstelle delegieren, sodass eine Terminsbestimmung durch die Geschäftsstelle auch die Verfolgungsverjährung nicht [...]