BVerfG zur Rechtsbeschwerdezulassung: Annahme fehlender Wiederholungsgefahr nicht auf Grund bloßer Vermutungen

Von |2018-05-21T19:25:08+02:0024. Mai 2018|Öffentliches Recht, Straf- und OWi-Recht|

Bei Geldbußen über 100 Euro bis zu 250 Euro ist ein Zulassungsgrund für die Rechtsbeschwerde die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG. Teilweise wird dieser Zulassungsgrund in der OLG-Rechtsprechung auch [...]