BVerfG zur Rechtsbeschwerdezulassung: Annahme fehlender Wiederholungsgefahr nicht auf Grund bloßer Vermutungen
Bei Geldbußen über 100 Euro bis zu 250 Euro ist ein Zulassungsgrund für die Rechtsbeschwerde die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG. Teilweise wird dieser Zulassungsgrund in der OLG-Rechtsprechung auch [...]