LG Saarbrücken: Keine Entschädigung für vorläufige Entziehung bei später Behauptung von Nachtrunk

Von |2018-08-25T16:38:45+02:0030. August 2018|Straf- und OWi-Recht|

Dem ehemals Beschuldigten wurde Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen. Zwei Stunden nach der mutmaßlichen Tat am 15.01.2017 wurde er von Ermittlungsbeamten in der Wohnung angetroffen. Dabei äußerte er, das Fahrzeug geführt zu haben, sich sonst aber [...]