BayObLG zur Protokollberichtigung: Keine “Rügeverkümmerung” ohne vorherige Anhörung
Das AG setzte anstelle der Regelgeldbuße von 120 Euro (fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h) auf Grund von Voreintragungen eine solche von 360 Euro fest, wobei aus dem Protokoll nicht [...]