OLG Saarbrücken: Geschädigter muss Zugang des Anspruchsschreibens bei Versicherer darlegen und beweisen

Von |2019-06-02T16:28:42+02:0004. Juni 2019|Zivilrecht|

Der unfallgeschädigte Kläger und der beklagte Haftpflichtversicherer stritten über die Kosten des Rechtsstreits und ob ein sofortiges Anerkenntnis seitens der Beklagten vorliegt. Streitig war, ob das per E-Mail durch den Prozessbevollmächtigten des Klägers versandte Anspruchsschreiben [...]

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