LG Aachen: Keine schwierige Sach- oder Rechtslage bei fraglichem Zugang des Anhörungsbogens

Von |2019-05-26T21:58:03+02:0029. Mai 2019|Straf- und OWi-Recht|

Gemäß § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts grundsätzlich zu den notwendigen Auslagen. § 109a Abs. 1 OWiG schränkt dies für Geldbußen bis zu zehn Euro dahingehend ein, dass [...]