VerfGH Berlin: „Rein vorsorglicher“ Antrag auf mündliche Verhandlung nicht bedingt gestellt

Von |2019-05-26T21:57:59+02:0027. Mai 2019|Zivilrecht|

Der Beschwerdeführer wurde vor dem AG auf Zahlung eines Betrages von 410 Euro nebst Zinsen in Anspruch genommen; durch das Gericht wurde das Verfahren nach billigem Ermessen angeordnet (§ 495a ZPO), eine Frist für Schriftsätze [...]