VerfG Brandenburg: Willkür durch begründungsloses Abweichen von höchstrichterlicher Rechtsprechung

Von |2019-05-18T17:17:51+02:0020. Mai 2019|Öffentliches Recht, Zivilrecht|

Der Beschwerdeführer, ein Verbraucher, nahm vor dem AG Neuruppin den Verkäufer eines gebrauchten Kfz auf Zahlung von Nacherfüllungskosten in Höhe von 302,82 Euro in Anspruch. Streitig war, ob die Reparatur des Fahrzeugs (Erneuerung des Kühlers [...]