AG München: Dashcam-Video darf im Zivilprozess nicht verwertet werden

Von |2015-06-10T18:58:15+02:0020. August 2014|Medien- und IT-Recht, Öffentliches Recht, Zivilrecht|

Quelle: pixabay.com Nachdem am 12.08.14 schon das VG Ansbach urteilte, dass die permanente und anlasslose Videoaufzeichnung des Straßenverkehrs gegen das BDSG verstößt (Az.